Pflegeberatung
Seniorenhilfe
Alltagsunterstützung
für Senioren, Familien und Angehörige
kompetent, liebevoll, professionell und zuverlässig
Wir beraten und unterstützen Sie in der Organisation der Pflege,
führen vorgeschriebene Beratungsbesuche durch und
leisten Hilfe in allen Bereichen des Alltags.
Herzlich willkommen!
Alltagshilfe mit Herz!
Anerkannte Stelle nach § 45a SGB XI
Wir begleiten und unterstützen pflegebedürftige Menschen im Alltag.
Sowohl in Ihrem Zuhause als auch außer Haus, ob in besonderen Lebenssituationen oder bei alltäglichen Herausforderungen, wir stehen Ihnen und Ihren Angehörigen zuverlässig zur Seite. Gemeinsam schaffen wir Entlastung und holen Lebensfreude zurück – ganz nach Ihren persönlichen Wünschen und Möglichkeiten.
Individuelle Pflegeberatung und Beratungsbesuche nach § 37 (3)
Wir unterstützen Sie dabei, passende Leistungen zu finden, Ansprüche zu klären und die bestmögliche Versorgung zu organisieren. Wir führen Pflicht-Beratungsbesuche nach § 37 (3) SGB XI durch.
Die Kasse übernimmt die Kosten
Erstattung direkt über die Pflegekasse
Pflegebedürftige mit anerkanntem Pflegegrad können unsere Betreuungsleistungen über den Entlastungsbetrag (nach § 45b SGB XI) von bis zu 131 € pro Monat nutzen.
- keine private Zahlung innerhalb des Entlastungsbetrages
- eine unkomplizierte Abrechnung
- Erweiterung der Betreuungszeit auf privater Basis möglich
Sie und Ihre Angehörigen profitieren direkt von unserer Hilfe.
Pflegeberatung
Beratung und Unterstützung zum Thema Pflege
Wir bieten Ihnen grundlegende Orientierung, führen gesetzlich vorgeschriebene Beratungsbesuche durch und unterstützen Sie mit individuellen Pflegeschulungen.
Diese Leistungen sind für Sie kostenfrei, da die Kosten von der Pflegekasse übernommen werden.

Grundlegende Orientierung zur Organisation der Pflege
Gemeinsam den Weg finden, der zu Ihnen passt.
- Pflegegrad-Anträge
- Organisation der Unterstützung
- Struktur wichtiger Unterlagen
- Orientierung im Pflegesystem

Gesetzlich vorgeschriebene Beratungsbesuche für Pflegegeldempfänger*innen
Pflegebedürftige die Pflegegeld beziehen und zu Hause versorgt werden, müssen regelmäßige Beratungen nach § 37 Abs. 3 SGB XI wahrnehmen. Die Intervalle sind gesetzlich festgelegt:
Beratungsintervalle
Pflegegrad 1 freiwillig
Pflegegrad 2 & 3 alle 6 Monate
Pflegegrad 4 & 5 alle 6 Monate

Individuelle Pflege-Schulungen für pflegende Angehörige und ehrenamtliche Pflegepersonen
Sie lernen praxisnah, wie Sie die Pflege sicher und entlastend gestalten – auf Wunsch auch direkt bei Ihnen zu Hause.
Ihre Vorteile
- Kostenfreie Beratung und Schulung nach § 45 SGB XI
- Gesetzlich vorgeschriebene Intervalle für Pflegegeldempfänger
- Persönliche Unterstützung durch eine examinierte Pflegefachkraft

Telefon: 0152 0410 6360
E-Mail: kontakt@alltagshilfe-herz.de
Wir sind für Sie da!
Mit Herz, Zeit und Verständnis
Als anerkannte Gesundheits- und Krankenpflegerinnen, als auch als professionelle Pflegekräfte, sind wir für Sie und ihre Angehörigen da.
Sie erhalten durch uns eine erfahrene und professionelle Unterstützung im Alltag.






